Zollbestimmungen für Spanien

Spanien ist Mitgliedstaat der Europäischen Union und somit unterliegt das persönliche Reisegepäck (Gebrauchsgüter) keinen Beschränkungen. Die Mitnahme von Waffen ist verboten. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union liegen keine Beschränkungen für Lebens- und Genussmittel vor die dem persönlichen Gebrauch dienen. Als persönlicher Gebrauch werden folgende Mengen definiert:
800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1000 Gramm Rauchtabak
10 Liter Spirituosen
20 Liter andere alkoholische Getränke bis 22 % Alkoholgehalt
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
und 110 Liter Bier
Werden diese Mengen überschritten muss glaubhaft gemacht werden, dass die mitgeführten Waren ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dienen.
Für die Einfuhr aus Nicht- EU Ländern gelten geringere Mengen. Dies sind im Folgenden:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak
1 Liter Spirituosen über 22% Alkoholgehalt oder
2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 22 %
250 Milliliter Eau de Toilette und 50 Gramm Parfum
500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Kaffee- Extrakt
100 Gramm Tee oder 40 Gramm Tee Extrakt
andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 200 Euro
Anmerkung: Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Erwachsenen mitgeführt werden.

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