Verwaltung Spaniens – Die autonomen Regionen, Provinzen und Gemeinden

Das Staatsgebiet von Spanien gliedert sich in Gemeinden, Provinzen und autonomen Gemeinschaften, deren Zuständigkeiten und Rechte in der spanischen Verfassung geregelt sind.

Insgesamt gibt es 17 autonome Regionen mit eigenen Länderregierungen und Länderparlamenten. Deren Zuständigkeiten umfassen unter anderem Kultur, Polizei, Gesundheitswesen und Umweltschutz. Die einzelnen Regionen sind im Folgenden:

Andalusien
Aragon
Asturien
Balearen
Baskenland (País Vasco)
Kanarische Inseln
Kantabrien
Kastilien-La Mancha
Kastilien-León
Katalonien
Extremadura
Galicien
La Rioja
Madrid
Murcia
Navarra
Valencia

Sieben dieser autonomen Regionen bestehen aus nur einer Provinz. Andere umfassen zwei oder mehrer Provinzen. Insgesamt gibt es 52 Provinzen und mehr als 8.000 Gemeinden in ganz Spanien. Jede für sich ist sicherlich eine Reise wert.


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