Informationen über die Konsulate und Honorarkonsulate in Valencia und Alicante

Funktion der Konsulate

50 Millionen Bundesbürger reisen jährlich ins Ausland. Oft geraten viele von ihnen in Notsituationen, in denen sie die Hilfe deutscher Auslandsvertretungen in Anspruch nehmen müssen.

Deutschland unterhält in mehr als 200 Ländern Auslandsvertretungen, über 200 Botschaften und Generalkonsulate sowie 345 Honorarkonsulate. Die Konsularbeamten der Auslandsvertretungen gewähren Deutschen im Ausland Rat und Beistand – so wie es die Auslandsvertretungen aller Länder tun. Im Falle Deutschlands ist diese Verpflichtung im Konsulargesetz von 1974 begründet.

Die Hilfsmöglichkeiten müssen sich allerdings am internationalen Recht und an den Gesetzen des jeweiligen ausländischen Staates orientieren. Sie enden dort, wo eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes beginnt. Daher können die Konsularbeamte in manchen Fällen nicht in dem Maße helfen, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte.

Honorarkonsule betreiben ihr Amt ehrenamtlich. Sie haben nur eingeschränkte konsularische Befugnisse und begrenzte amtliche Hilfsmöglichkeiten.

Honorarkonsulat in Alicante und Valencia

Das deutsche Honorarkonsulat in Alicante ist zuständig für die Provinzen Alicante, Murcia und Albacete.
Es ist an der im Zentrum von Alicante gelegenen Plaza Calvo Sotelo 1 – 5. Stock gelegen
Tel: 965 217 060
Von Montag bis Freitag wird dort zwischen 9 und 13.00 Uhr Hilfe geleistet.

Das Deutsche Honorarkonsulat in Valencia finden Sie in der Marques de Sotelo 3, im 6. Stock
Tel: 963 106 253
Öffnungszeiten ebenfalls Montag bis Freitag 9 – 13.00 Uhr

Bereitschaftsdienst der Konsulate

So wie in Spanien ist auch in anderen Hauptreiseländern außerhalb der normalen Dienstzeiten durch einen Bereitschaftsdienst sichergestellt, dass Konsularbeamte in Notfällen erreichbar sind.

Die Anzahl der deutschen Urlauber ist groß, folglich haben die Konsulatsmitarbeiter ein enormes Arbeitspensum zu bewältigen.

Gerade in touristischen Zentren kommt es häufig zu Hilfeersuchen, die die Auslandsvertretungen mit zum Teil hohen Erwartungen konfrontieren. Die Vertretungen können und dürfen die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen, sie sind auch keine Filialen deutscher Reisebüros oder deutscher Banken.

Nur in Ausnahmefällen darf eine deutsche Auslandsvertretung auf der Grundlage des Konsulargesetzes § 5 KG auch finanzielle Hilfestellung leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Fall zurückzuzahlen.

Eine Auslandsvertretung kann bei Todesfällen bei der Identifizierung der Verstorbenen, der Nachlasssicherung und der Überführung mitwirken.


Was Kann das Konsulat für Sie tun?


  • Als Inhaber einer Residencia können Sie Ihren abgelaufenen Reisepass verlängern lassen. Sie benötigen dazu drei Passbilder und Ihre Residencia. 

  • Bei Passverlust kann das Konsulat einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen.

  •  Bei Geldverlust kann Ihnen Kontaktmöglichkeiten vermittelt werden.   

  •  Es kann schnelle Überweisungswege aufzeigen.

  • Es kann vermittelnd tätig werden, wenn Probleme mit den Behörden Ihres Urlaubslandes auftauchen

  • Es kann Ihnen bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt, Arzt oder Dolmetscher benennen.

Was ein Konsulat nicht tun darf


  • Führerschein-Ersatzpapiere oder Personalausweis ausstellen.

  • Offene Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen.

  • Bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren.

  • In laufende Gerichtsverfahren für Deutsche eingreifen oder örtliche Behörden Weisungen erteilen.

  • Anwaltliche Tätigkeiten für Bürger wahrnehmen oder sie vor Gerichten vertreten.

  • Als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden.

  • Die Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen.

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.

Konsulate der einzelnen Länder

Konsulate Valencia Alicante
USA 96 351 69 73
Belgien 96 380 29 09 96 592 91 47
Dänemark 96 351 36 06 96 520 79 38
Deutschland 96 361 43 54 96 521 70 60
Frankreich 96 334 74 24 96 592 18 36
Griechenland 96 385 80 24
Groß-Britannien 96 521 60 22
Italien 96 331 97 02 96 592 60 48
Niederlande 96 341 46 33 96 521 21 75
Norwegen 96 331 08 87 96 521 83 00
Österreich 96 352 22 12
Schweden 96 394 03 75 96 521 83 00
Schweiz 96 333 37 22

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